Power supply contract with a system: Why the choice of model is more important than the PPA price

Mar 30, 2026

In unserem vorherigen Artikel "Wenn der Strom nicht dem Verbraucher gehört: Betreibermodelle und PPAs richtig berechnen" haben wir erklärt, warum bei PPAs immer zwei Perspektiven betrachtet werden müssen: die des Betreibers und die des Abnehmers. Dieser Artikel geht einen Schritt weiter. Hier zeigen wir, welche Modellvarianten es gibt, wie sich Eigentum und Vergütung kombinieren lassen und welche Stellschrauben darüber entscheiden, ob ein PPA für beide Seiten wirtschaftlich aufgeht.

Warum Onsite PPAs die PV-Direktvermarktung verändern

Bei der klassischen Direktvermarktung von PV-Strom fließt die Energie über das Netz an die Börse. Bei einem Onsite PPA bleibt der Strom dort, wo er erzeugt wird - auf dem Gelände des Abnehmers.

  • Der Abnehmer spart Netzentgelte und Stromkosten, ohne selbst zu investieren

  • Der Betreiber erhält planbare Erlöse über die Vertragslaufzeit

Dabei ist nicht jedes PPA gleich strukturiert. Je nachdem, wie Lieferung und Zahlung geregelt sind, unterscheidet man drei Grundtypen:

  • Pay-as-produced: Der Abnehmer zahlt für die tatsächlich produzierte Menge, unabhängig davon, ob er den Strom gerade verbraucht oder nicht.

  • Pay-as-consumed: Gezahlt wird nur für die Menge, die der Abnehmer tatsächlich vor Ort verbraucht. Überschussmengen fließen ins Netz oder Speicher.

  • Pay-as-nominated: Lieferung und Zahlung basieren auf vorab festgelegten Mengen, typischerweise auf Tagesbasis.

Lumera berechnet PPAs nach dem Pay-as-consumed-Prinzip: Der Abnehmer zahlt nur für den Strom, den er tatsächlich verbraucht. Überschüssiger PV Strom wird entweder per Netzeinspeisung vergütet oder in der Batterie gespeichert. Das entspricht dem gängigen Abrechnungsmodell bei Onsite PPAs.

Die erste Entscheidung: Wem gehört die Anlage?

Bevor es um Preise oder Vergütung geht, steht eine grundlegende Frage: Wer besitzt was?

Kombiniertes Modell: Der Betreiber investiert in PV und Batterie, der Abnehmer bezieht den Strom über ein PV-Contracting-Modell. Das Investitionsrisiko liegt vollständig beim Betreiber. Dafür fließen auch Einspeiseerlöse an ihn.

PPA mit Batterie und PV

Battery-only: Der Abnehmer besitzt die PV-Anlage bereits und behält die Einspeisevergütung. Der Betreiber investiert nur in den Speicher. Sein Erlös kommt aus der zusätzlichen Optimierung, die der Speicher ermöglicht, etwa durch Peak Shaving oder die Eigenverbrauchsoptimierung.

PPA mit Batterie ohne PV

Die zweite Entscheidung: Wie wird vergütet?

Steht die Eigentumsfrage, folgt die Wahl des Vergütungsmodells. Zwei Ansätze haben sich etabliert, es sind jedoch viele unterschiedliche Kombinationen an Vergütungen möglich.

Modell A: Fester PPA-Preis + Peak-Shaving-Anteil

Der Abnehmer zahlt einen fixen Preis pro gelieferter Kilowattstunde. Zusätzlich werden die Einsparungen bei den Netzentgelten (durch Lastspitzenkappung) nach einem vereinbarten Schlüssel geteilt. Der Stromverkauf an den Abnehmer zu einem fixen PPA-Preis ist nur im kombinierten Modell (PV + Battery beim Betreiber) möglich.

Vorteil: Beide Seiten haben klare, nachvollziehbare Erlös- und Kostenströme.

Passt wenn: Der Abnehmer Planungssicherheit will und die Tarifstruktur überschaubar ist.

Modell B: Gesamtersparnis-Anteil

Statt eines fixen PPA-Preises erhält der Betreiber einen Prozentsatz der gesamten Kosteneinsparung, die der Abnehmer durch die Anlage erzielt. Stromkosten, Netzentgelte, Einspeiseerlöse: Alles fließt in eine Gesamtbetrachtung.

Vorteil: Der Betreiber profitiert automatisch von jeder Ersparnis des Abnehmers. Je größer die Ersparnis, desto größer sein Profit.

Passt wenn: Die Tarifstruktur komplex ist oder die Einsparungen schwer vorab in einzelne Erlösströme aufzuteilen sind.

⚠️ Wichtig: Die beiden Vergütungsmodelle schließen sich gegenseitig aus. Wer einen festen PPA-Preis vereinbart, kann nicht gleichzeitig eine Gesamtersparnis-Anteil ansetzen, da sich die Anreize widersprechen würden.

Ergänzend: Pacht in beide Richtungen

Unabhängig vom gewählten Vergütungsmodell können Betreiber und Abnehmer zusätzlich eine fixe jährliche Pacht vereinbaren, und zwar in beide Richtungen. Der Betreiber kann dem Abnehmer eine Dachmiete zahlen, etwa für die Nutzung seiner Dachfläche. Umgekehrt kann der Abnehmer dem Betreiber eine Pacht zahlen, damit der Betreiber mehr Sicherheit für seine Investition besitzt. Diese fixen Beträge schaffen zusätzliche Planungssicherheit und ermöglichen es, das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrags feiner zu justieren.

Getrennte Preise für PV-Strom und Batteriestrom

Beim PPA-Preis Vergütungsmodell muss nicht zwingend ein einheitlicher Preis für den gesamten gelieferten Strom gelten. Im kombinierten Modell (PV + Batterie beim Betreiber) lässt sich der PPA-Preis nach Stromquelle differenzieren: ein Preis für direkt gelieferten PV-Strom, ein anderer für Strom aus dem Batteriespeicher.

Warum ist das sinnvoll? Direkter PV-Strom fließt unmittelbar von der Anlage zum Verbraucher, ohne Umweg und ohne Verluste. Batteriestrom hingegen wurde zwischengespeichert: Beim Laden und Entladen gehen durch den Wirkungsgrad einige Prozent verloren, dafür ist der Strom zeitlich flexibel verfügbar und kann gezielt in Hochpreisphasen geliefert werden. Zwei getrennte PPA-Preise bilden diesen Wertunterschied fair ab. Der Batteriestrom kann je nach Vertrag höher oder niedriger bepreist sein als der direkte PV-Strom.

Diese Differenzierung eröffnet auch ein praxisnahes Szenario: Hat ein Abnehmer bereits einen bestehenden PV-PPA und interessiert sich nachträglich für die Wirtschaftlichkeit eines zusätzlichen Batterie-PPAs, lässt sich genau das über getrennte Preise abbilden und gezielt berechnen.

PPA mit unterschiedlichen PV und Batterie Preisen

⚠️ PV-Strom geht immer zuerst an den Abnehmer: Unabhängig vom vereinbarten PV-PPA-Preis wird der erzeugte PV-Strom so weit wie möglich direkt an den Abnehmer geliefert. Der PV-PPA-Preis beeinflusst also nicht, ob geliefert wird, sondern nur, wie abgerechnet wird. Für die Batterieoptimierung wird ausschließlich der Nettolastgang herangezogen, also die verbleibende Last nach Abzug der direkten PV-Versorgung.

⚠️ Keine Arbitrage zu Lasten des Abnehmers: Bei dynamischen Stromtarifen wäre es theoretisch möglich, die Batterie in Niedrigpreisphasen aus dem Netz zu laden und den Strom anschließend zum höheren fixen PPA-Preis an den Abnehmer zu verkaufen. In der Berechnung von Lumera ist das bewusst nicht erlaubt. Besteht eine solche Arbitrage-Möglichkeit, wird im Sinne des Abnehmers gehandelt: Er kann die Last, die nicht von der PV gedeckt wird (Nettolast), direkt zu den günstigeren Netzpreisen decken.

Wer bekommt was? Einspeisevergütung und Batterie-Ladekosten im Überblick

Je nach Vergütungs- und Eigentumsmodell ist unterschiedlich geregelt, wer die Einspeisevergütung erhält und wer die Kosten für den Netzbezug zum Laden der Batterie trägt. Die folgenden Tabellen zeigen die Zuordnung für beide Anlagenkonfigurationen, wie sie in der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Lumera umgesetzt sind.

PV + Batterie kombiniert


PPA Stromverkauf

Anteil Gesamteinsparungen

Anteil Lastspitzenkappung

Wer erhält die Einspeisevergütung?

Betreiber

Betreiber

Betreiber

Wer trägt die Batterie-Ladekosten aus dem Netz?

Betreiber

Abnehmer

Betreiber

Im kombinierten Modell fließt die Einspeisevergütung immer an den Betreiber, denn er besitzt die Anlage und trägt das Investitionsrisiko. Bei den Batterie-Ladekosten gibt es eine Ausnahme: Im Gesamteinsparungs-Modell trägt der Abnehmer diese Kosten, da sie in die Gesamtbetrachtung seiner Einsparungen einfließen.

Battery-only


PPA Stromverkauf

Anteil Gesamteinsparungen

Anteil Lastspitzenkappung

Wer erhält die Einspeisevergütung?

nicht möglich

Abnehmer

Abnehmer

Wer trägt die Batterie-Ladekosten aus dem Netz?

nicht möglich

Abnehmer

Abnehmer

Im Battery-only-Modell behält der Abnehmer die Einspeisevergütung, schließlich gehört ihm die PV-Anlage. Die Batterie-Ladekosten trägt ebenfalls der Abnehmer. Der reine PPA-Stromverkauf ist in dieser Konfiguration nicht vorgesehen, da der Betreiber nur den Speicher besitzt und keinen eigenen Strom erzeugt.

Die Stellschrauben, die den Vertrag wirtschaftlich machen

Die Modellwahl gibt den Rahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens bestimmen konkrete Parameter, ob der PPA für beide Seiten aufgeht:

Betreiber-Stellschrauben

  • PPA-Preis pro kWh: der offensichtlichste Hebel, aber nicht immer der größte

  • Gesamt-Ersparnis-Anteil: wie viel Prozent der gesamten Ersparnis an den Betreiber fließt

  • Peak-Shaving-Anteil: wie viel Prozent der Netzentgelt-Einsparung an den Betreiber fließt

  • Netzeinspeisung: Überschussstrom bringt Einspeisevergütung (nur im kombinierten Modell)

  • Pacht/Miete: fixe jährliche Zahlungen, z.B. Dachmiete an den Abnehmer

Abnehmer-Stellschrauben

  • Reduzierte Netzentgelte: Lastspitzenkappung durch PV und oder Batterie

  • Geringere Strombezugskosten: PPA-Preis oft günstiger als Netzbezug

  • Planungssicherheit: fixe Kosten statt volatile Börsenpreise

  • Beidseitiges Interesse an Einsparungen: im Falle einer Ersparnisaufteilung

Fazit: Zwei Fragen vor jedem PPA

1️⃣ Wer besitzt was? Die Eigentumsfrage bestimmt die Investitionsverteilung und die verfügbaren Erlösquellen. Hat der Abnehmer bereits eine PV-Anlage, ist Battery-only die naheliegende Wahl.

2️⃣ Wie wird vergütet? Fester PPA-Preis gibt Planungssicherheit, Gesamtersparnis-Beteiligung passt bei komplexen Tarifstrukturen. Die beiden Modelle schließen sich gegenseitig aus.

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