AGB
Lumera Nutzungsbedingungen
§ 1 Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag zwischen der Alpspitz Energy GmbH („Anbieter“) und dem für gewerbliche Zwecke handelnden Kunden („Kunde“) kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters
(i) innerhalb der Angebotsfrist das Angebot in Textform annimmt oder
(ii) nach Ablauf der Angebotsfrist das Angebot in Textform annimmt und der Anbieter die Annahme bestätigt oder mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.
§ 2 Anwendbare Vertragsbedingungen
Für dieses Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Kunde gelten ausschließlich die Bestimmungen des Angebots sowie diese Geschäftsbedingungen. Weitere Abreden oder Vertragsbedingungen bestehen nicht. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
§ 3 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der im Rahmen von „Software-as-a-Service“ bereitgestellten Lumera Energy Software (nachfolgend „Lumera Energy“) durch den Kunden sowie die Bereitstellung von dafür erforderlichem Speicherplatz und Rechenkapazität.
§ 4 Vertragsgemäßer Leistungsinhalt und Serviceumfang
(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellen Version von Lumera Energy für die vereinbarte Anzahl an berechtigten Nutzern über das Internet mittels Zugriffs durch einen Browser.
(2) Der Anbieter stellt dem Kunden eine Software-as-a-Service (SaaS)-Plattform zur Verfügung, die es ermöglicht, auf Basis historischer Daten anpassbare Simulationen zur Wirtschaftlichkeit und Dimensionierung gewerblicher Batteriespeicher durchzuführen. Kern der Leistung ist die laufende Informationsbereitstellung im Sinne einer Dienstleistung, ohne dass ein werkvertraglicher Erfolg geschuldet wird.
(3) Dem Kunden wird ermöglicht, Unternehmensdaten wie Adresse, Lastprofile des Stromverbrauchs, Strompreisdaten sowie technische Daten realer Batteriespeicher in Lumera Energy hochzuladen. Der Anbieter erstellt mit Lumera Energy auf Grundlage dieser Daten Simulationen und Berechnungen, die eine indikative Einschätzung zur Speichergröße und zu potenziellen Kosteneinsparungen ermöglichen. Die Simulation basiert überwiegend auf historischen Daten und dient ausschließlich als Orientierungshilfe. Die Plattform dient der Bereitstellung von Informationen und Indikationen, ob sich die Installation eines Batteriespeichers grundsätzlich lohnen könnte, sowie zur Abschätzung möglicher Einsparungen unter verschiedenen Betriebsstrategien. Der Realbetrieb kann aufgrund zahlreicher Faktoren abweichen.
(4) Dem Kunden steht es frei, Simulationsdarstellungen über einen teilbaren Hyperlink zu internen oder zu geschäftlichen Zwecken mit Dritten zu teilen. Personen, die diesen Link erhalten, können die Ergebnisse direkt einsehen, allerdings nicht weiter anpassen.
(5) Dem Kunden steht es frei, Simulationsdarstellungen für eigene Zwecke – je nach Plan auch unterstützt für die Möglichkeit des eigenen Corporate Designs – zu exportieren und separat weiterzuverwenden.
§ 5 Ergänzende Maßgaben zur Leistungserbringung
(1) Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der genaue Funktionsumfang von Lumera Energy hängt vom gewählten Plan des Kunden ab, wie näher im Angebot spezifiziert.
(2) Der Anbieter kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, Lumera Energy jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
(3) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Anbieter nicht.
(4) Der Anbieter wird die Software regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn, die Wartung muss aufgrund zwingender Gründe zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
(5) Der Anbieter wird geeignete Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Den Anbieter treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.
(6) Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.
§ 6 Systemverfügbarkeit
Der Anbieter gewährleistet eine Systemverfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel während der regulären Betriebszeiten (Mo-Fr, 08:00-18:00 Uhr MEZ).
§ 7 Webinare
(1) Der Anbieter bietet dem Kunden – auch abhängig vom gebuchten Plan – Webinare, Online-Schulungen oder Informationsveranstaltungen an. Diese dienen ausschließlich der allgemeinen Information über die Plattform, deren Funktionen sowie über relevante Themen im Bereich Energiespeicher und Simulation.
(2) Die Inhalte der Webinare stellen keine individuelle Beratung, keine rechtsverbindliche Auskunft und keine Garantie für bestimmte Ergebnisse dar. Sie sind nicht als verbindliche Handlungsempfehlung oder als Grundlage für Investitionsentscheidungen zu verstehen.
(3) Eine Aufzeichnung oder Weitergabe der Webinar-Inhalte durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
§ 8 Nutzungsumfang und -rechte
(1) Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
(2) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellen Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzeraccounts das einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht, die Software mittels Zugriffs über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
(3) Das Recht zur Nutzung schließt mit ein:
● Der Kunde darf die Software im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen.
● Der Kunde darf den ihm bereitgestellten Hyperlink mit Simulationsdarstellungen zu internen oder geschäftlichen Zwecken an Dritte weitergeben.
● Der Kunde darf Simulationsdarstellungen für eigene Zwecke – je nach Plan auch unterstützt für die Möglichkeit des eigenen Corporate Designs – exportieren und separat weiterverwenden.
(4) Eine weitergehende Nutzung der Software durch den Kunden ist nicht gestattet.
(5) Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Plattform Inhalte, Daten, Marken, Logos oder sonstige Elemente seiner Corporate Identity bereitstellt oder deren Export in die Plattform erfolgt, räumt der Kunde dem Anbieter ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein, soweit dies für die Zwecke der Leistungserbringung erforderlich ist.
§ 9 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, auf Lumera Energy keine Daten hochzuladen oder anderweitig bereitzustellen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(3) Der Kunde wird keine Daten mit Viren oder sonstige schädliche Komponenten auf Lumera Energy hochladen oder anderweitig dem Anbieter bereitstellen.
(4) Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
§ 10 Verantwortungssphäre des Kunden
(1) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Simulationsergebnisse. Diese gelten vielmehr als Indikation für eine Planung. Veränderte Ergebnisse in der Praxis können insbesondere entstehen, wenn bekannte oder unbekannte Faktoren von den zugrunde gelegten historischen Daten abweichen oder diese ergänzen.
(2) Jegliche Entscheidungen des Kunden auf Basis der Simulation erfolgen auf eigene Verantwortung. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die tatsächliche Umsetzung oder den Betrieb der Speicher.
(3) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Weitergabe von Hyperlinks in Bezug auf Lumera Energy sowie für die damit verbundene Zugänglichmachung der Daten. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Nutzung oder Weiterverbreitung der über den Link zugänglichen Inhalte durch Dritte. Dem Kunden obliegt es, Dritte darauf hinzuweisen, nach welchen Vertragsbedingungen der Kunde die Informationen vom Anbieter bereitstellen lässt.
§ 11 Gewährleistung
(1) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatze gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
(2) Der Kunde hat dem Anbieter jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei (i) Vorsatz, (ii) grober Fahrlässigkeit, (iii) schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie (iv) nach dem Produkthaftungsgesetz und (v) im Rahmen schriftlich übernommener Garantien.
(2) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß § 12 (1) haftet der Anbieter bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) § 12 (2) gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen des Anbieters.
§ 13 Referenznennung
Der Kunde gestattet dem Anbieter, den Kunden und das gemeinsame Projekt als Referenz in seiner Öffentlichkeitsarbeit (insbesondere auf der Website des Anbieters) während der Vertragslaufzeit und bis zu einem Jahr nach Vertragsende benennen. Auf Wunsch des Kunden werden Formulierungen und Inhalte vorab zwischen den Parteien abgestimmt. Für diese Zwecke der Referenznennung räumt der Kunde dem Anbieter zudem das nicht-ausschließliche und zeitlich auf die Referenznennung befristete Recht ein, die Marke des Kunden zu nutzen. Einzelheiten zur Markennutzung (unter Rücksichtnahme auf Corporate Identity des Kunden) stimmen die Parteien auf Wunsch des Kunden ab. Jede weitergehende Nutzung oder Änderung der Marke bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden.
§ 14 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde zahlt das im Angebot vereinbarte Entgelt (zzgl. USt.) an den Anbieter.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich, soweit nicht anders zwischen den Parteien vereinbart. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Werktagen zur Zahlung fällig.
§ 15 Preisanpassungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Preise nach Maßgabe dieses § 15 anzupassen, soweit sich dessen kostenbestimmende Faktoren (insbesondere Personal‑, Energie‑, Lizenz‑ oder sonstige Beschaffungs- oder Betriebskosten) wesentlich, d.h. insgesamt mehr als 5 %, verändern.
(2) Der Anbieter wird den Kunden die Preisänderung unter Angabe von Gründen nach Absatz (1) in Textform mindestens sechs (6) Monate vor ihrem geplanten Inkrafttreten mitteilen. Die Mitteilung enthält den Umfang der Preisänderung, den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens und einen Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht.
(3) Der Kunde ist berechtigt, innerhalb von drei (3) Monaten ab Zugang der Mitteilung über die Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht in Textform gegenüber dem Anbieter auszuüben. Die Kündigung des Vertrags wird wirksam zum Tag vor dem geplanten Inkrafttreten der Preisänderung.
(4) Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht nach § 15 (3) keinen Gebrauch, gelten die geänderten Preise mit Wirkung zum mitgeteilten Zeitpunkt als vereinbart.
§ 16 Vertragslaufzeit und -beendigung
(1) Sofern nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Textform.
(5) Der Anbieter behält sich vor, sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Kunden ab 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar zu löschen.
§ 17 Datenschutz
(1) Der Anbieter wird etwaige vom Kunden bereitgestellte personenbezogene Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten.
(2) Der Kunde wird dem Anbieter keine personenbezogenen Daten im Rahmen der Leistungsbeziehung bereitstellen, deren Verarbeitung durch den Auftraggeber eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO begründen würde. Sollte sich entgegen der Erwartung eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Sinne des Art. 28 DSGVO als rechtlich erforderlich erweisen – insbesondere aufgrund behördlicher Vorgaben – werden die Parteien einen entsprechenden Vertrag im Einklang mit Vorgaben des Art. 28 DSGVO abschließen.
§ 18 Exportkontrolle und Sanktionsrecht
Die Vertragserfüllung der Parteien steht jeweils unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
§ 19 Force Majeure
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, staatliche Maßnahmen, Pandemien sowie Cyberangriffe oder andere schwerwiegende Störungen der IT-Infrastruktur, die außerhalb des Einflussbereichs der jeweils betroffenen Partei liegen. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu informieren.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen zur Berücksichtigung von Verbesserungen bei den Services oder Veränderungen im Unternehmen, z. B. neue Produkte oder Funktionen, Dienste oder Technologien, aus rechtlichen, regulatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen und/oder zur Verhinderung von Missbrauch oder Schaden, mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen gegenüber dem Kunden zu ändern. Sofern der Kunde den Anbieter nicht innerhalb von 20 Tagen nach einer solchen Mitteilung in Textform über seinen Widerspruch gegen eine solche Änderung informiert, gilt die Änderung als vom Kunden akzeptiert. Erklärt der Kunde innerhalb von 20 Tagen nach der Mitteilung in Textform seinen Widerspruch gegen die Änderung, wird der Vertrag zu den bestehenden Bedingungen fortgesetzt, ohne dass eine solche Änderung wirksam wird.
(2) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
(3) Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Textform.
(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.
[Stand: 02/2026]