MiSpeL Abgrenzungsoption in der Praxis: Was kostet der Mischbetrieb wirklich?
19.02.2026

Eine Beispielrechnung mit realen Marktdaten zeigt: Die Kosten der Abgrenzungsoption sind überraschend gering.
Im letzten Artikel haben wir die MiSpeL-Eckpunkte der Bundesnetzagentur vorgestellt und die drei Optionen erklärt: Ausschließlichkeitsoption, Abgrenzungsoption und Pauschaloption.
Die Abgrenzungsoption ermöglicht den flexiblen Mischbetrieb — Batteriespeicher dürfen sowohl PV-Strom als auch Netzstrom laden und trotzdem anteilig EEG-Förderung erhalten. Doch wie hoch ist der Preis dafür? Viele Betreiber befürchten, dass der anteilige Verlust der Marktprämie den Mischbetrieb unattraktiv macht.
Wir haben nachgerechnet.
Das Beispielprojekt
Unsere Berechnung basiert auf einem realen Industrieprojekt:
PV-Anlage: 2.000 kWp
Jahresverbrauch: ~2 Mio. kWh
Vergütungsmodell: Marktprämienmodell mit Anzulegendem Wert von 6 ct/kWh
Spotpreise: Realdaten Deutschland 2025
Die Batterie wird im Mischbetrieb sowohl mit PV-Strom als auch mit günstigem Netzstrom geladen und bei hohen Preisen wieder entladen.
Wie entsteht der Grünstromanteil?
Die Abgrenzungsoption verlangt eine viertelstündliche Zuordnung aller Stromflüsse. Entscheidend ist der Grünstromanteil: Wie viel der in die Batterie geladenen Energie stammt aus der PV-Anlage?


In unserem Beispiel stammen 52% der Batterieladung aus der PV und 48% aus dem Netz. Dieser Grünstromanteil von 52,04% bestimmt, welcher Anteil der Batterie-Einspeisung die volle EEG-Vergütung erhält.
Die Formel: Was ändert sich an der Einspeisevergütung?
Ohne MiSpeL — also in der bisherigen Ausschließlichkeitsoption (nur mit Grünstromspeicher möglich) — erhält die gesamte Batterie-Einspeisung mindestens den Anzulegenden Wert, also entweder:
Spotpreis, falls dieser gerade höher als Anzulegender Wert ist ODER
Marktprämie + Spotpreis = Anzulegender Wert (Außer zu Negativzeiten)
Mit der Abgrenzungsoption wird die Marktprämie anteilig reduziert:
Vergütung = Spotpreis + Grünstromanteil × Marktprämie
Der garantierte Mindestpreis (Floor) sinkt also von 6,00 ct auf 3,12 ct pro kWh. Aber: Dieser Floor greift nur, wenn der Spotpreis unter 6 ct liegt. Bei höheren Spotpreisen ergibt die Formel ohnehin den Spotpreis — mit oder ohne MiSpeL.
Wann greift die Reduktion tatsächlich?
Das ist die entscheidende Frage. Wir haben alle Stunden, in denen die Batterie ins Netz einspeist, nach Spotpreis-Niveau aufgeteilt:

Das Ergebnis ist eindeutig: 81,4% der Batterie-Exporte finden bei Spotpreisen über 6 ct statt — dort ist die Vergütung identisch, egal ob mit oder ohne MiSpeL. Das ist auch logisch: Die Batterie entlädt bevorzugt bei hohen Preisen, denn genau dafür ist der Mischbetrieb da.
Die MiSpeL-Reduktion betrifft nur die 17,8% der Exporte bei niedrigen Spotpreisen (Ø 3,12 ct/kWh). In diesen Stunden sinkt die Vergütung von 6,00 ct auf 3,12 ct — eine Differenz von 2,88 ct/kWh auf ein relativ kleines Volumen von 15.227 kWh.
Das Ergebnis

Die MiSpeL-Kosten betragen 416 €/Jahr. Das entspricht weniger als 1% der gesamten Einspeisevergütung.
Was wäre die Alternative?
Wer die Abgrenzungsoption nutzt, akzeptiert eine anteilige Reduktion der Marktprämie. Aber was ist die Alternative? Die volle Marktprämie bei Mischbetrieb zu behalten ist nicht möglich — genau das regelt MiSpeL. Wer die Reduktion vermeiden will, muss auf die EEG-Vergütung komplett verzichten und rein in die Direktvermarktung gehen.
Wir haben dasselbe Projekt auch mit reiner Direktvermarktung gerechnet:

Ohne Marktprämie erzielt die Batterie zwar einen höheren Durchschnittspreis pro kWh — sie exportiert nur noch bei hohen Spotpreisen. Aber die PV-Direkteinspeisung verliert die Marktprämie vollständig: Statt mindestens 6 ct/kWh erhält sie nur den Spotpreis, der oft deutlich darunter liegt. Die unterschiedlichen Einspeisemengen in der Tabelle erklären sich durch negative Spotpreise: Mit Marktprämie wird der Tarif auf 0 ct gesetzt und die PV speist weiterhin ein — in der Direktvermarktung wird stattdessen abgeregelt. Wirtschaftlich macht das keinen Unterschied (beides ergibt 0 €), aber es erklärt die Differenz von rund 60.000 kWh.
Unterm Strich verliert man mit reiner Direktvermarktung über 5.000 € pro Jahr gegenüber der Marktprämie mit Abgrenzungsoption. Die MiSpeL-Kosten von 416 €/Jahr zu akzeptieren ist rund 12× günstiger als der Verzicht auf die Marktprämie.
Fazit
Die Abgrenzungsoption kostet in der Praxis sehr wenig. Der Mischbetrieb ist wirtschaftlich klar vorteilhaft — die gewonnene Flexibilität überwiegt die anteilige Reduktion der Marktprämie bei Weitem.
Betreiber sollten die Abgrenzungsoption nicht als Kostenrisiko sehen, sondern als das, was sie ist: die Möglichkeit, das volle wirtschaftliche Potenzial ihrer PV-Speicher-Kombination auszuschöpfen.
